Immobilisation; Ruhigstellung
Die Immobilisierung einer Extremität, des Rumpfs oder des gesamten Patienten bedeutet die Aufhebung der normalen Bewegungsumfänge. Dies kann durch Bettruhe, Orthesen, Gipse oder spezielle Verbände erreicht werden.
Sehr viele Frakuren, Osteotomien, Band- und Sehnennähte und viele akute Verletzungen des Bewegungsapparats benötigen zur Heilung eine unterschiedlich lange Immobilisierung. Beispiele sind die konservativ behandelte distale Radiusfraktur oder die operativ genähte Achillessehnenruptur. Generell sind jedoch verglichen mit den früher üblichen, langen Phasen der Immobilisierung heute die Nachbehandlungsschemata deutlich aktiver gestaltet. Voraussetzung dafür ist die Schaffung entweder übungsstabiler oder sogar belastungsstabiler Verhältnisse, beispielsweise durch moderne Osteosyntheseverfahren.
Siehe bei den verschiedenen Immobilisierungsverfahren.
Die Immobilisierung kann den gesamten Patienten umfassen und durch eine strenge Bettruhe erreicht werden. Die Immobilisierung einzelner Körperregionen kann durch Gipsverbände (z. B. Unterarmgipsschiene bei der Radiusfraktur), Orthesen (z. B. Überbrückungsmieder bei degenerativen Erkrankungen der Lendenwirbelsäule) oder spezielle Verbände (z. B. Tape-Verband bei der fibularen Bandinstabilität) durchgeführt werden.
Nach abgeschlossener Immobilisierung sollte eine physiotherapeutische Nachbehandlung die passive und aktive Beweglichkeit immobilisierter Gelenke wiederherstellen und atrophierte Muskelgruppen trainieren. Schon während einer Immobilisierung kann durch geeignete physiotherapeutische Maßnahmen (z. B. isometrische Übungen) einer Atrophie ruhiggestellter Muskelgruppen entgegengewirkt werden.
© Springer 2017 |
Powered by kb-soft |