Monodactyly
Angeborene Fehlbildung der Hand mit Ausbildung eines Fingers.
Exogene Schädigungseinflüsse (z. B. virale Infektionen oder Noxen) können ebenso wie genetische Veränderungen zur Ausbildung einer Monodaktylie führen.
Die Gebrauchsfähigkeit der Hand ist bei Ausbildung von nur einem Finger hochgradig eingeschränkt.
Die klinische Untersuchung umfasst vor allem die Bewegungsfähigkeit und Orientierung des ausgebildeten Fingers.
Symbrachydaktylie
Die operative Therapie der Monodaktylie besteht darin, einen Gegenpart zum vorhandenen Finger auszubilden, so dass ein Greifen möglich wird.
Je nach Befundkonstellation kann entweder ein freier Zehentransfer durchgeführt werden oder die Hand wird zentral über die Schaffung einer tiefen Kommissur soweit vertieft, dass ein Zangengriff möglich wird. Oft sind zusätzliche Rotationsosteotomien der Mittelhandknochen erforderlich.
Unabhängig von dem zugrunde liegenden Missbildungssyndrom führt die Monodaktylie zu einer massiven Gebrauchsstörung der Hand, die sich auch bei erfolgreicher Rekonstruktion eines zweiten Fingers nur unwesentlich verbessern lässt.
Kinder mit derartigen ausgeprägten Deformitäten der Hand sollten mindestens bis zum Abschluss des Wachstums interdisziplinär fachärztlich betreut werden.
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