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Klumpfuß, Orthesen

Synonyme

Nachtorthese; Klumpfußschiene

Englischer Begriff

Clubfoot orthosis

Definition

Gruppe von Orthesen, die zur Behandlung des Klumpfußes eingesetzt werden. Die Orthesen werden dabei stadienadaptiert im Verlauf der Erkrankung genutzt.

Indikation

Klumpfußfehlstellung, redressierter Restklumpfuß.

Durchführung

Die Klumpfußorthesen können unterteilt werden in die Oberschenkelgipsversorgung, Nachtorthesen sowie die Dreilappenklumpfußeinlage. Ziel ist immer die Behebung von Spitzfuß, Varus des Rückfußes, Supination und Adduktion des Vorfußes. Die Korrektur der Fehlstellung beginnt vom ersten Lebenstag an. Die Reihenfolge der Korrektur besteht dabei in der Korrektur der Vorfußadduktion, des Rückfußvarus, des Spitzfußes und der Tibiatorsion. Während des Wachstums bietet sich eine konservative und operative Behandlung zur Korrektur an, dazwischen erfolgt bis zum Abschluss des Wachstums eine Retention des Fußes in der erreichten Stellung, um einer Rezidivgefahr vorzubeugen. Nach dem Wachstum verbleiben meist dennoch Fehlformen mit kurzem Fuß, schmaler Ferse, breitem Vorfuß und eingeschränkter Beweglichkeit im Sprunggelenk, die eine Einlagen- und Schuhzurichtung erforderlich machen.

Der Oberschenkelgips wird in der frühen postpartalen Phase zur sukzessiven Korrektur von Adduktion und Supination eingesetzt. Die konservative Korrektur des Spitzfußes ist nur begrenzt möglich, da die Gefahr von Schaukelfuß und Talusnekrose besteht. Deshalb ist dieses Verfahren meist mit einer operativen Korrektur durch Achillessehnenverlängerung, hintere Kapsulotomie und Entflechtung zu kombinieren.

Nachtorthese: Die eigentliche Klumpfußorthese ist die Nachtschienenversorgung. Man versteht hierunter dorsale und/oder seitliche Schienen zum Halten des Korrekturergebnisses vor dem Gehalter. Die Modellabnahme wird dabei in möglichst bester Korrekturstellung durchgeführt, das Kniegelenk ist in der Orthese um 90° gebeugt. Meist handelt es sich um seitliche Schalen aus Polyethylen oder Polypropylen mit Klettverschlüssen und Pelotten.

Abnahmekriterien sind folgende: Fuß und Unterschenkel in Korrekturstellung, Knie rechtwinklig gebeugt, Oberschenkelteil mindestens zwei Drittel des Oberschenkels fassend, Ferse enggefasst, Großzehenlappen und Kleinzehenballen liegen möglichst frei. Keine Strangulationen oder Druckstellen.

Außerdem ist auch eine Einlagenversorgung möglich.

Autor

Bernhard Greitemann

FA Orthopädie, Physikalische und rehabilitative Medizin, Chefarzt und Ärztlicher Direktor Klinik Münsterland am Reha-Klinkum Bad Rothenfelde der DRV
Vorsitzender Vereinigung Techn. Orthopädie der DGOU und DGOOC
Vorsitzender Beratungsausschuss der DGOOC für das Orthopädieschuhtechnikhandwerk

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