AHB
Stationäre oder teilstationäre Rehabilitationsbehandlung nach orthopädischen Eingriffen im Anschluss an die Akutbehandlung im Akutkrankenhaus.
Die Rehabilitation nach orthopädischen Eingriffen im Anschluss an die Akutbehandlung im Akutkrankenhaus kann als stationäre oder teilstationäre Anschlussheilbehandlung in speziellen Einrichtungen (Rehabilitationskliniken) erfolgen. Medizinische Voraussetzungen sind die abgeschlossene Wundheilung, die erfolgte Frühmobilisation, die Selbstständigkeit beim Essen, Anziehen und der Körperpflege, sowie eine begrenzte Gehfähigkeit und die Rehabilitationsfähigkeit.
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