MdE; Erwerbsminderung
Incapacitation
Verminderte Arbeitsfähigkeit auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens.
Reduktion der Fähigkeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht auf einen speziellen Beruf (§56 Abs. 2 SGB VII). Begriff aus der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst die Bewertung der Funktion aus medizinischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht, ausgedrückt in X von Hundert (in Fünferschritten, wobei Zustand vor dem Unfall 100 von Hundert entspricht). Eine MdE von unter 10 von Hundert ist wirtschaftlich nicht messbar und 0 von Hundert gleichzusetzen. Wird üblicherweise im Rahmen einer Begutachtung festgelegt.
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