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Eigenblutspende

Synonyme

Eigenblutentnahme

Englischer Begriff

Autologous predonation; Autologous blood predeposit

Definition

Bei der präoperativen Eigenblutspende wird einem Patienten bis zu sechs Wochen vor einer geplanten Operation (mit einer Transfusionswahrscheinlichkeit > 10 %) Blut entnommen, das (meist) in autologes Erythrozytenkonzentrat und autologes Gefrierplasma aufgetrennt und tiefgekühlt gelagert wird. Perioperativ wird es bei Bedarf zurückgegeben. Bei ausreichendem Vorlauf und intakter Erythropoese wird ein großer Teil der entnommenen Erythrozyten bis zur Operation ersetzt. Als Faustregel gilt, dass bei Entnahme von drei Einheiten Eigenblut drei bis fünf Wochen präoperativ die Blutzellmasse von zwei homologen Erythrozytenkonzentraten gewonnen wird.

Indikation

Die Indikation zur präoperativen Eigenblutspende ist individuell unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Blutverlusts (Hausstatistik!) zu prüfen. Typische Indikationen sind z. B. Hüft- und Kniegelenkendoprothetik, Umstellungsosteotomie von Oberschenkel und Becken, Spondylodese, Eingriffe mit Anwendung der Herz-Lungen-Maschine, Eingriffe an der Aorta, Re-Eingriffe an peripheren Arterien, intrakranielle Tumoren, Aneurysmaoperationen oder elektive Sectio caesarea bei Placenta praevia.

Kontraindikation

Kontraindikationen der Eigenblutspende sind akute Infektionen mit der Möglichkeit der hämatogenen Streuung, Verdacht auf infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen, akute Erkrankungen unklarer Genese, frischer Myokardinfarkt (< 3 Monate), instabile Angina pectoris, koronare Hauptstammstenose, klinisch wirksame Aortenstenose, dekompensierte Herzinsuffizienz sowie Synkopen unklarer Genese.

Hohes bzw. niedriges Lebensalter, Schwangerschaft oder Tumorleiden sind für sich allein keine Kontraindikation. Schlechte periphere Venenverhältnisse können die Eigenblutspende unmöglich machen.

Durchführung

Vor der ersten Entnahme ist die Spendentauglichkeit des Patienten durch einen Arzt zu prüfen (gründliche Anamnese, sorgfältige körperliche Untersuchung inklusive Vorbefunde). Da die Spendentauglichkeit zur Eigenblutspende nicht genau definiert ist, muss eine individuelle Risikoabwägung erfolgen. Im Allgemeinen sind Patienten mit kompensierten Organfunktionen und einer Hämoglobinkonzentration von mindestens 11 g/dl spendentauglich.

Bei einer Eigenblutkonserve handelt es sich entsprechend §4(2) AMG (Arzneimittelgesetz) um ein Arzneimittel. Die Aufnahme der Eigenblutspende ist bei dem zuständigen Regierungspräsidium anzeigepflichtig. Grundsätzlich sind die aktuellen Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Hämotherapie auch für Organisation, Herstellung, Lagerung und Transfusion von Eigenblut gültig. Insbesondere ist zu beachten: Vor oder anlässlich der ersten Eigenblutentnahme ist der Patient auf HBs-Antigen sowie HIV-1/2- und HCV-Antikörper zu untersuchen. Die Kennzeichnung der Behältnisse für Eigenblutkomponenten muss auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes erfolgen. Üblicherweise wird (gemäß transfusionsmedizinischen Standards) Eigenblut in Komponenten aufgetrennt. Die Lagerung von Eigenblutkomponenten hat unter den gleichen Standards, jedoch getrennt von homologen Präparaten zu erfolgen

Nachbehandlung

Die Eigenbluttransfusion bedarf wie jede andere Bluttransfusion der ärztlichen Indikation. Die Durchführung der Transfusion folgt den Richtlinien, die bei der Gabe von homologen Blutkomponenten gelten, wobei der ABO-Identitätstest grundsätzlich mit dem Blut des Empfängers, bei erythrozytenhaltigen autologen Blutkomponenten auch mit dem Konservenblut zu erfolgen hat. Die serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) kann entfallen. Wegen der Gefahr von Verwechslung, bakteriellen Verunreinigungen oder lagerungsbedingten Schäden ist die Transfusion autologer Blutkomponenten nicht automatisch nebenwirkungsfrei.

Autor

Peter Teschendorf

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