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Hilfsmittelkatalog

Englischer Begriff

Catalogue of orthotics and prosthetics

Definition

Katalog, der die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen und die Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung regelt. Veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 29. September 1992 wird dieser Hilfsmittelkatalog regelmäßig überarbeitet und angepasst. Unter Hilfsmitteln versteht man dabei sächlich-medizinische Leistungen, zu denen Körperersatzstücke, Sehhilfen, Hörhilfen, sächliche Mittel und technische Produkte, die dazu dienen, Arzneimittel oder Therapeutika, die zur inneren Anwendung bestimmt sind, in den Körper zu bringen. Der Hilfsmittelkatalog listet die verordnungsfähigen Hilfsmittel in Produktgruppen auf; er beinhaltet ein Verzeichnis mit Positionsnummern, die aus prinzipiell vier Teilen besteht, einer Bezeichnung der Produktgruppe (zwei Ziffern), einer Bezeichnung des Anwendungsortes (zwei Ziffern), einer Bezeichnung der Untergruppe, die das Hilfsmittel näher spezifiziert (zwei Ziffern), einer Bezeichnung der Produktart (eine Ziffer) sowie drei weiteren Ziffern, die ein genaues Einzelprodukt definieren können.

Autor

Bernhard Greitemann

FA Orthopädie, Physikalische und rehabilitative Medizin, Chefarzt und Ärztlicher Direktor Klinik Münsterland am Reha-Klinkum Bad Rothenfelde der DRV
Vorsitzender Vereinigung Techn. Orthopädie der DGOU und DGOOC
Vorsitzender Beratungsausschuss der DGOOC für das Orthopädieschuhtechnikhandwerk

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