Engelhardt (Hrsg.) Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie |
BVG; Kriegsopferversorgung
Gesetz über die Versorgung der Kriegsopfer.
Regelung für die Versorgung von gesundheitlichen Schäden, die bei militärischer Dienstverrichtung entstehen. Gilt auch u. a. für unmittelbare Kriegseinwirkung, Kriegsgefangenschaft und entsprechende Unfälle. Für die Versorgung von Beschädigten ist die Anerkennung einer Gesundheitsstörung erforderlich. Leistungen bestehen z. B. aus Grundrente, Alterszulage, Schwerstbeschädigtenzulage, Pflegezulage u. v. m.