Engelhardt (Hrsg.)
Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie

Bundesversorgungsgesetz

Synonyme

BVG; Kriegsopferversorgung

Definition

Gesetz über die Versorgung der Kriegsopfer.

Beschreibung

Regelung für die Versorgung von gesundheitlichen Schäden, die bei militärischer Dienstverrichtung entstehen. Gilt auch u. a. für unmittelbare Kriegseinwirkung, Kriegsgefangenschaft und entsprechende Unfälle. Für die Versorgung von Beschädigten ist die Anerkennung einer Gesundheitsstörung erforderlich. Leistungen bestehen z. B. aus Grundrente, Alterszulage, Schwerstbeschädigtenzulage, Pflegezulage u. v. m.

Autor

Thomas Tischer