Engelhardt (Hrsg.)
Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie

Zellenbäder

Synonyme

Hydroelektrische Teilbäder

Definition

Teilbäder für obere und untere Extremität (vier Teilbäder = Zellen), die entsprechend gegensinnig oder gleichsinnig gepolt sind.

Indikation

Arthrosebedingte Schmerzen an Gelenken und Wirbelsäule, Muskelschmerzen, Sehnenreizungen, Blutergüsse.

Kontraindikation

Gangrän, Ekzem, Metalle wie Gefäßclips, Osteosynthesematerial o. Ä. in den zu badenden Extremitäten.

Durchführung

Unterarme und Unterschenkel werden in je einer eigenen Teilwanne (Zelle) in ca. 35–37° warmes Wasser getaucht. Mithilfe eines Steuergeräts lässt sich jede mit Wasser gefüllte und mit einer Elektrode bestückte „Zelle“ entweder als Minus- oder als Pluspol schalten. Je nach beabsichtigter Wirkungsweise können entweder nur einzelne Zellen oder alle vier gleichzeitig angeschlossen werden (Zweizellen-, Vierzellenbad). Das Zellenbad bietet gegenüber dem Vollbad den Vorteil, dass die Wirkung des galvanischen Stroms exakter dosiert werden kann und dass sich der Patient nicht weiter auszuziehen braucht. Zellenbäder können zweimal täglich angewendet werden. Die Badedauer beträgt 20 Minuten. Bei Nervenerkrankungen können schon nach acht bis zehn Anwendungen Behandlungserfolge erzielt werden.

Autor

Rolf Haaker

Email: r.haaker@khwe.de
http://www.khwe.de
https://www.klinik-bewertungen.de.../erfahrung-mit-st-vincenz-hospital-brakel
Prof. Dr. R. Haaker
CA der Klinik für Orthopädie,
Rheumatologie, Traumatologie
Schwerpunkte: Primär- und Wechselendoprothetik,aller großen Gelenke; Fuß-, Kinder-, Rheumaorthopädie
Sportverletzungen, Wirbelsäulenerkrankungen