Engelhardt (Hrsg.)
Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie

Bewegungseinschränkung

Englischer Begriff

Reduced range of motion

Definition

Einschränkung der physiologischen Beweglichkeit eines Gelenks oder einer funktionellen Einheit.

Beschreibung

Die Bewegungseinschränkung ist gekennzeichnet durch einen partiellen oder vollständigen Verlust des physiologischen Bewegungsumfangs eines Gelenks oder einer funktionellen Einheit mehrerer Gelenke. Der Bewegungsumfang eines Gelenks wird mit der Neutral-Null-Methode dokumentiert und mit dem physiologischen Bewegungsumfang verglichen. Eine Bewegungseinschränkung kann aufgrund einer Kontraktur umgebender Weichteile oder einer Störung im Gelenk selbst zustande kommen. Beispiel für Ersteres ist der Spitzfuß nach Verletzungen der Achillessehne mit Verkürzung dieser Sehne: Das Sprunggelenk selbst ist nicht erkrankt, sein Bewegungsumfang ist aber durch die Verkürzung der Sehne mit Verlust der normalen Dorsalextension reduziert. Intraartikuläre Frakturen oder Gelenkverschleiß im Rahmen der Arthrose können durch das Entstehen einer Inkongruenz oder osteophytäre Anbauten ebenfalls zu einer Bewegungseinschränkung führen. Wichtig ist die Unterscheidung der Bewegungseinschränkung des passiven und des aktiven Bewegungsumfangs: An der Schulter kann beispielsweise bei der Ruptur der Supraspinatussehne eine Einschränkung der aktiven Abduktionsfähigkeit vorliegen, wenn der Untersucher den Arm führt. Trotzdem kann aber ein normaler Bewegungsumfang vorliegen.

Autor

Nils Hailer