Engelhardt (Hrsg.)
Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie

Gelenkresektion

Synonyme

Arthrektomie; Gelenkarthroplastik

Englischer Begriff

Arthrectomy, Joint resection; Joint arthroplasty

Definition

Vollständige oder teilweise Resektion eines Gelenks (z. B. Kapsel oder Knochenanteile).

Indikation

Gelenkresektionen sind bei teilweiser oder kompletter Zerstörung des Gelenks ohne die Möglichkeit einer endoprothetischen Versorgung indiziert. Eine weitere Indikation ergibt sich bei ausgeprägten kontrakten Gelenkfehlstellungen ohne Möglichkeit einer Korrekturosteotomie.

Im Speziellen werden Gelenkresektionen vor allem im Fußbereich bei Hammer- oder Krallenzehenfehlstellung (Resektion des proximalen Interphalangealgelenks nach Hohmann), bei Hallux rigidus oder rheumatoider Arthritis im ersten Metatarsophalangealgelenk (Resektionsarthroplastik nach Keller-Brandes) und bei rheumatoider Arthritis des ersten bis vierten Metatarsophalangealgelenks (Resektionsarthroplastik nach Clayton) durchgeführt. Resektionen des Hüftgelenks (Girdlestone) werden nach Einführung der Endoprothetik nur noch selten durchgeführt.

Kontraindikation

Weitgehend intaktes Gelenk.

Durchführung

Es wird das gesamte Gelenk (proximal und distal) oder nur Teile des Gelenks (proximal oder distal) reseziert. Bei der Gelenkresektion des ersten Metatarsophalangealgelenks werden auch Techniken mit Gelenkkapselinterposition beschrieben.

Nachbehandlung

Die Gelenkresektion (im Fußbereich) bedarf keiner gesonderten Ruhigstellung nach der Operation, um die Beweglichkeit zu erhalten. Die postoperativen Kontrollen müssen durch den Facharzt erfolgen.

Autor

Karl-Heinz Kristen, Peter Bock