Engelhardt (Hrsg.)
Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie

Bundessozialhilfegesetz

Synonyme

BSGH; Sozialhilfe

Definition

Gesetzestext, der die Ansprüche Bedürftiger auf Hilfe zum Lebensunterhalt regelt.

Beschreibung

Dieser Gesetzestext umfasst vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe sowie Hilfe bei Schwangerschaftsabbruch. In Krankheitsfällen sind die erbrachten Leistungen wie bei GKV; in der Rehabilitation subsidiär, also nur wenn keine anderen Kostenträger in die Pflicht genommen werden können.

Autor

Thomas Tischer