Engelhardt (Hrsg.) Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie |
BSGH; Sozialhilfe
Gesetzestext, der die Ansprüche Bedürftiger auf Hilfe zum Lebensunterhalt regelt.
Dieser Gesetzestext umfasst vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe sowie Hilfe bei Schwangerschaftsabbruch. In Krankheitsfällen sind die erbrachten Leistungen wie bei GKV; in der Rehabilitation subsidiär, also nur wenn keine anderen Kostenträger in die Pflicht genommen werden können.