Engelhardt (Hrsg.)
Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie

Wiedereingliederung, berufliche

Synonyme

Berufliche Rehabilitation

Englischer Begriff

Occupational rehabilitation

Definition

Gesetzliche Regelung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.

Beschreibung

Berufliche Wiedereingliederung ist neben der medizinischen und sozialen Eingliederung Bestandteil der Rehabilitation. Behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Schädigung nicht mehr in der Lage sind, ihren erlernten Beruf oder ihre bisherige Tätigkeit auszuüben, sollen beruflich wieder eingegliedert werden. Dies kann entweder durch Anpassung der Arbeitsplatzbedingungen, innerbetriebliche Umsetzung oder Umschulungsmaßnahmen erfolgen.

Gesetzliche Unfallversicherung: Unfallverletzte oder infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung langzeiterkrankte Versicherte werden nach ärztlicher Begutachtung durch eine stufenweise Wiedereingliederung beruflich rehabilitiert. Dabei koordiniert die zuständige Berufsgenossenschaft die Belange des Versicherten und des Arbeitgebers. Eine zeitlich gestaffelte Arbeitsdauer ist dabei ebenso möglich wie die Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Empfehlung zur innerbetrieblichen Umsetzung bzw. Umschulung.

Gesetzliche Krankenversicherung: Wenn ein Versicherter nach ärztlicher Feststellung gesundheitlich in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit teilweise und ohne Gefährdung seiner Gesundheit auszuüben, kann er stufenweise in das Erwerbsleben eingegliedert werden. Diese Maßnahme wird unter Berücksichtigung der Tätigkeitsmerkmale an den Gesundheitszustand des Versicherten angepasst und mit der Krankenkasse, dem Versicherten und dem Arbeitgeber koordiniert.

Autor

Renée Fuhrmann