Engelhardt (Hrsg.)
Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie

Rehabilitationsangleichungsgesetz

Synonyme

RehaAnglG

Definition

Gesetzliche Regelung zur Angleichung von rehabilitativen Leistungen und Verfahrensregelungen unabhängig vom Rehabilitationsträger.

Beschreibung

Das Rehabilitationsangleichungsgesetz hat im Fall einer erforderlichen Rehabilitation eines Behinderten zum Ziel, unabhängig vom Rehabilitationsträger eine vergleichbare Leistung zu gewährleisten. Dadurch sollen Streitigkeiten bezüglich der Zuständigkeit der Leistungserbringer sowie unterschiedliche Rehabilitationsleistungen bei vergleichbarer Behinderung vermieden werden. Das Gesetz legt dabei u. a. fest, welcher Leistungsträger (gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Alterssicherung der Landwirte, Kriegsopferversorgung) zuständig ist und wer bei ungeklärter Zuständigkeit in Vorleistung tritt. Die gebotenen Maßnahmen zur Rehabilitation müssen zügig erbracht werden und sind als medizinische und berufsfördernde Maßnahmen definiert. Geregelt ist ebenfalls die finanzielle Unterstützung des Behinderten während der Rehabilitationsmaßnahmen. Zur Eingliederung der Behinderten und Koordination der erforderlichen Rehabilitationsleistungen müssen die Rehabilitationsträger zusammenarbeiten.

Autor

Renée Fuhrmann