Engelhardt (Hrsg.)
Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie

Unfallversicherung, gesetzliche

Synonyme

GUV

Englischer Begriff

Accident insurance

Definition

Gesetzliche Regelung zur Verhütung von Arbeitsunfällen oder Berufserkrankungen einerseits und zur Behandlung bzw. Entschädigung bei eingetretenen Schadensfällen andererseits.

Beschreibung

Rechtsgrundlage der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Sozialgesetzbuch (SGB VII). Es beinhaltet die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers (Heilbehandlung einschließlich Rehabilitation, berufsfördernde Leistungen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit) einschließlich finanzieller Entschädigung (Verletztengeld, Übergangsgeld, Rente) nach Eintritt eines Schadensfalls. Die Leistungspflicht gilt unabhängig vom Verschulden des Arbeitsunfalls und deckt auch Wegeunfälle ab. Im gewerblichen Bereich werden diese Aufgaben durch die Berufsgenossenschaften, im öffentlichen Bereich durch die Ausführungsbehörden erfüllt.

Autor

Renée Fuhrmann