Engelhardt (Hrsg.) Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie |
Zehenamputation; Strahlresektionen
Toe amputation; Ray amputation
Amputation eines Teils oder einer ganzen Zehe bzw. eines ganzen Strahls.
Periphere arterielle Verschlusskrankheit, Diabetes mellitus, Erfrierungen, Traumata, Tumore; selten andere Ursachen.
Wenn Extremitätenerhalt oder distalere Höhe möglich.
Prinzipiell hat sich die Amputation nur auf die betroffene Zehe zu beschränken. Amputationen im Bereich der Mittel- und Grundglieder sind unbedingt zu vermeiden, da durch das Muskelungleichgewicht Zehenfehlstellungen, meist Dorsalextensionsstellungen, resultieren, die zu Schmerzen und zu Clavusbildungen führen (Ausnahme Großzehe). Im Zehenbereich sind die Exartikulationen meist vorzusehen. Hierzu racketförmiger Hautschnitt unter Belassung eines möglichst langen Hautschlauchs (Haut retrahiert sich stark), anschließend schnelle Präparation auf dem Knochen, Exartikulation der Zehe und scharfe Durchtrennung der Sehnen und Bänder, Blutstillung, spannungsfreier Hautverschluss.
Bei der Strahlresektion der Zehe ist der Hautschnitt auf dem Dorsum (nicht plantar!) bis zur Basis des Mittelfußknochens zu verlängern. Eine nach plantar abgeschrägte Osteotomie ermöglicht das Herauspräparieren der Zehe.
Spannungsfreier Hautverschluss, bei der geringsten Minderdurchblutung der Lappenränder gegebenenfalls Öffnen der Hautnaht und sekundäre Wundbehandlung; meist keine Prothesenversorgung.
FA Orthopädie, Physikalische und rehabilitative Medizin, Chefarzt und Ärztlicher Direktor Klinik Münsterland am Reha-Klinkum Bad Rothenfelde der DRV
Vorsitzender Vereinigung Techn. Orthopädie der DGOU und DGOOC
Vorsitzender Beratungsausschuss der DGOOC für das Orthopädieschuhtechnikhandwerk