Engelhardt (Hrsg.)
Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie

Dauerrente

Synonyme

Rente auf unbestimmte Zeit

Englischer Begriff

Pension

Definition

Entschädigung eines Versicherungsfalls auf unbestimmte Zeit. (§62 Abs. 2 SGB VII)

Beschreibung

Spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall muss die vorläufige Entschädigung auf die Dauerrente umgestellt werden. Es wird von dem Unfallversicherungsträger eine Begutachtung in Auftrag gegeben, in dem ein ärztlicher Gutachter ausschließlich aufgrund des selbst erhobenen Befunds den Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) frei festlegt.

Autor

Sabine Ochmann