Engelhardt (Hrsg.) Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie |
Allgemein wird jede umschriebene Schwellung von Körpergeweben als Tumor bezeichnet.
Prinzipiell wird eine Unterscheidung in benigne und maligne Knochentumoren und in tumorähnlichen Läsionen (tumor-like leasons) vorgenommen.
Tumorähnliche Läsionen sind z. B. die solitäre und aneurysmatische Knochenzyste, das eosinophine Granulom und die fibröse Dysplasie.
Je nach Ursprungsgewebe unterscheidet man Knorpelgewebetumoren, Knochengewebetumoren, Knochenmarktumoren, Gefäßtumoren und Metastasen. Diese lassen sich dann in ihrer Dignität untergliedern (siehe Tabelle 1).
Tumorart |
benigne |
maligne |
Knorpelgewebetumoren |
Enchondrom, Chondroblastom, Chondromyxoidfibrom |
Chondrosarkom, Chordom |
Knochengewebetumoren |
Osteoidosteom, Osteoklastom |
Osteoklastom, Osteosarkom |
Knochenmarktumoren |
Plasmozytom (multiples Myelom), Ewingsarkom |
|
Gefäßtumoren |
Hämangiom |
Hämangiosarkom |
Metastasen |
v. a. Mamma, Prostata, Schilddrüse, Lunge, Niere |
Unspezifische Skelettschmerzen, pathologische Frakturen, ggf. Neurologie.
Röntgenbild des entsprechenden Skelettbereiches in zwei Ebenen. Hier kommt es zu typischen und spezifischen radiologischen Veränderungen. Im Falle des Osteosarkoms z. B. zu einer unscharf begrenzten, kleinfleckigen Knochenläsion, die Kortikales zeigt mottenfraßähnliche Osteolysen sowie Knochenspikulae, die radiär von einem Punkt ausgehen. Des Weiteren sind bildgebende Verfahren zum genauen Staging wie die Kernspintomographie, das Computertomogramm, die Skelettszintigraphie und das Positronenemissionstomogramm (PET) von weiterer diagnostischer Bedeutung.
Eine Biopsie kann in zweifelhaften Fällen, aber v. a. beim genauen Grading des Tumors in der nachfolgenden histologischen Untersuchung zielführend sein.
Von der Tumorart, der Lokalisation und der Dignität des Tumors abhängig.