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Strahlenexposition

Englischer Begriff

Radiation exposure

Definition

Vorgang, bei dem der menschliche Organismus der Wirkung ionisierender Strahlen ausgesetzt ist. Die Strahlenexposition macht den größten Teil der künstlichen (zivilisatorischen) Strahlenexposition aus (neben Atomunfällen und Forschung). Generell wird zwischen Strahlenexposition des Patienten (gegebenenfalls auch helfender Personen, z. B. Begleitpersonen) und Strahlenexposition des beruflich exponierten Personals unterschieden.

Beschreibung

Strahlenexposition erfolgt einerseits zu diagnostischen Zwecken (konventionelle Röntgendiagnostik, Computertomographie, Angiographie, Szintigraphie), andererseits zur Therapie, und zwar interventionelle Therapie oder Strahlentherapie (diese fast ausschließlich im Rahmen der Radioonkologie). Ihre Anwendung richtet sich nach den drei Grundprinzipien des Strahlenschutzes:

  1. der Rechtfertigung (justification), d. h. der Indikationsstellung,
  2. der Optimierung der Arbeitsprozesse, wobei als oberstes Prinzip der ALARA-Grundsatz („as low as reasonably achievable“ – die Exposition ist so gering wie möglich zu halten) gilt,
  3. der Limitation, d. h. bis zu einer vordefinierten Obergrenze (Ausnahme ist die Strahlenexposition des Patienten, bei der die Höhe der Dosis nach kritischer Abwägung gegenüber Alternativverfahren festgelegt wird).

Die Höhe der Strahlenexposition wird als Dosis, auch Strahlendosis (in Anlehnung an die Pharmakologie) angegeben, wobei hinsichtlich der Dimension die effektive Dosis berechnet wird. Einheit ist das Sievert (Sv), bei der Korpuskularstrahlung das Becquerel (Bq). Als Dosisleistung bezeichnet man die Dosis/Zeit, sie ist bei Durchleuchtungsverfahren von Bedeutung. Eine bei computertomographischen Untersuchungen verwendete besondere Form der effektiven Dosis ist der CTDI-Wert.

Negative Wirkungen der Strahlenexposition können biologischer oder nicht-biologischer Natur sein, daneben ist die Hormesis bekannt, von der potentiell positive Wirkungen auf zellulärer Ebene durch geringe bzw. geringste („homöopathische“) Strahlendosen, z. B. im Rahmen der Kurmedizin (Radonheilbäder), angenommen werden. Bei biologischen Strahlenwirkungen unterscheidet man zwei Formen: deterministische als Folge des Zelluntergangs mit Entzündungsreaktion, z. B. Strahlenerythem der Haut, oder mit embryonalen Missbildungen und erst ab einer bestimmten Schwellendosis einerseits, andererseits stochastische als Folge der irreparablen Zellschädigung mit Entwicklung von Tumoren (Strahlenkarzinogenese, siehe Strahlensarkom), Leukämie oder selten Gonadenschäden mit Genmutationen. Diese Parameter werden bei der mathematischen Schätzung der effektiven Dosis berücksichtigt.

Autor

Bernd Tombach, Jan Bischoff

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