Gelenksteife
Joint contracture
Abnorm eingeschränkte Gelenkbeweglichkeit mit teilweiser oder totaler Zwangsstellung des Gelenks bis hin zum vollständigen Bewegungsverlust.
Entzündlich, traumatisch oder durch neurologische oder vaskuläre Erkrankungen verursachte Bewegungseinschränkung eines Gelenks. Häufig sind Beugekontraktur oder Streckkontraktur von Gelenken nach Operationen oder Verletzungen. Gelenke entwickeln diese Kontraktur meist in einer das Gelenk schonenden oder entlastenden Position; am Hüftgelenk ist dies häufig die Außenrotationsbeugekontraktur bei Arthrose oder nach Entzündungen. Dabei wird die Gelenkkapsel in einer entlastenden Postion gehalten, um keine Schmerzen zu verursachen; dann führt die Grunderkrankung und die Schonung des Gelenks in der Position zu einer Schrumpfung und Vernarbung der Kapsel und der Bandstrukturen mit einer irreversiblen Funktionsminderung.
Bewegungsverlust in einer oder mehreren Bewegungsrichtungen.
Klinische Untersuchung, Röntgenaufnahmen und gegebenenfalls Magnetresonanztomographie bei der Ursachenforschung für die Kontraktur.
Schonhaltung bei Fraktur oder akuter Entzündung.
Je nach Stadium und Ursache der Erkrankung sowie Ausmaß der Kontraktur konservativ-physiotherapeutische Maßnahmen zur Mobilisierung, gegebenenfalls unter Schmerzreduktion durch Katheter oder operative Maßnahmen zur Arthrolyse. Bei schweren Arthrosen ist der Gelenkersatz die einzige Möglichkeit der Wiederherstellung der Beweglichkeit.
Lagerung, Schmerzreduktion.
Physiotherapeutisch-krankengymnastische Maßnahmen sind nur bei bestimmten Ursachen und in einzelnen Fällen sinnvoll; unkritische konservative Therapie kann auch zur Schmerzverstärkung und damit zur Verschlechterung der Kontraktur führen. An Fingergelenken kann auch eine Quengelschiene zur Behandlung einer Beugekontraktur längerfristig angewendet werden, deren Sinn die kontinuierliche Aufdehnung der verkürzten und vernarbten Gelenkkapsel ist.
Lediglich bei entzündlichen Ursachen zur Behandlung der Grunderkrankung und bei muskulärer Verstärkung der Kontraktur zur Muskelrelaxation.
Kontrakturen mit erhaltener Gelenkkongruenz und ohne degenerativen Veränderungen im Gelenk, z. B. postoperativ nach Bandersatzoperationen, können durch arthroskopische oder offene Arthrolysen behandelt werden; je nach Ausmaß der Kontraktur kann die arthroskopische Therapie allein überfordert sein. Bei Gelenkzerstörung oder schweren Arthrosen muss die Differentialindikation zum Gelenkersatz oder zur Arthrodese je nach Genese der Entzündung getroffen werden.
In Einzelfällen Quengelschienen.
Gelenkkontrakturen sind immer im Zusammenhang mit der sie auslösenden Grunderkrankung zu behandeln, nie isoliert als Bewegungseinschränkung, ansonsten wird die Therapie erfolglos bleiben.
Intensive und oft langwierige physiotherapeutisch-krankengymnastische Nachbehandlung, um eine erneute Tendenz zur Bewegungseinschränkung zu vermeiden.
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