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Wegeunfall

Definition

Verletzung, die auf dem Weg zwischen Wohnung und Ort der Beschäftigung und zurück aufgetreten ist.

Beschreibung

Im SGB VII wird in §8 Abs. 2 der Versicherungsschutz für die Wege von und zur Arbeit gewährt. Der Schutz beginnt und endet mit Durchschreiten der Außentür. Wie der Weg zurückgelegt wird, ist dabei unerheblich. Die Wege müssen in rechtlich wesentlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Der Schutz entfällt bei Umwegen, Abwegen und Unterbrechungen.

Autor

Thomas Tischer

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