Störung eines Bewegungsablaufs.
Jegliche Erkrankung des Bewegungsapparats kann in einer Bewegungsstörung resultieren: eingeschränkter Bewegungsumfang eines oder mehrerer Gelenke (z. B. bei Kontrakturen oder Gelenkinkongruenzen), Achsenabweichung oder Längendifferenz von Extremitäten (z. B. nach in Fehlstellung verheilten Frakturen), geminderter oder vermehrter Tonus der Muskulatur (z. B. bei Paresen oder Spastik).
Beim Vorliegen einer Bewegungsstörung sind die genaue Erhebung der Anamnese sowie die gründliche körperliche Untersuchung genau wie bei der Diagnostik anderer Symptome unabdingbar.
Je nach zugrunde liegender Störung.
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