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Abduktionsgips

Englischer Begriff

Abduction cast

Definition

Gelenkzentrierung in Abduktionsstellung durch einen Gips.

Indikation

Ein Abduktionsgips wird angelegt zur Zentrierung eines Gelenks in Abduktionsstellung. An der Hüfte wird neben der Abduktion eine Innenrotationsstellung gefordert, um die Hüfte adäquat zentrieren zu können. Dort werden auch so genannte Abduktionsinnenrotationsorthesen gefordert, die gegenüber dem Gips aber den Nachteil haben, dass sie von den Eltern der Säuglinge abgenommen werden können (Non-Compliance). Bei einer kongenitalen Hüftdysplasie im Säuglingsalter wird ein Hüftabduktionsgips zur Zentrierung der Hüfte im Hüftgelenk angelegt. Das natürliche Wachstum der Hüfte soll dabei genutzt werden, um den Hüftkopf in der Pfanne zu zentrieren. Dazu wird das Hüftgelenk im Gips zentriert vorübergehend ruhiggestellt.

Die zweithäufigste Indikation findet sich an der Schulter bei bestimmten Ausrissformen des Tuberculum majus bei gleichzeitiger Kontraindikation für eine operative Versorgung. Ziel ist hier die Zentrierung des Humeruskopfs im Schultergelenk zur Minimierung einer Spannung in der Rotatorenmanschette.

An dritter Stelle der Häufigkeit der Anlage eines Abduktionsgipses stehen gewisse Formen einer rezidivierenden Hüftluxation nach Hüftprothesenwechsel, wenn aufgrund anatomischer Voraussetzungen (Muskeldefizit nach Tumoreingriffen oder diversen Wechseloperationen) oder aufgrund kardiopulmonaler, psychiatrischer oder neurologischer Voraussetzungen der Patient nicht operationsfähig ist und ein Revisionseingriff nach Abschätzung von Nutzen und Risiko nicht erfolgversprechend erscheint. Nachteil aller Abduktionsgipsanlagen sind die Muskelatrophie und bei Zustand nach Operationen, Verletzungen usw. auch die Gewebeverklebung, die zu Problemen in der Weiterbehandlung führen können.

Kontraindikation

Abwägung einer operativen Versorgungsmöglichkeit mit Nutzen-Risiko-Abwägung zugunsten des operativen Eingriffs (relative Kontraindikation).

Durchführung

Die Anlage eines Abduktionsgipses ist ein personell aufwändiges Verfahren. Die Anlage erfolgt in Abduktionsstellung des betroffenen Gelenks mit Durchführung durch zwei Personen, wobei eine Person das Gelenk in Abduktionsstellung fixiert und die zweite Person den Gips anlegt. An der Hüfte wird aufgrund des meist beidseitigen Auftretens der Dysplasie auch eine beidseitige Abduktionsstellung gewünscht. Der Gips hält erfahrungsgemäß besser, wenn eine beidseitige Fixation erfolgt.

Nachbehandlung

Es sollte unbedingt eine Aufklärung über die Gipsanlage erfolgen. Dazu gehört die Information, dass bei Taubheitsgefühlen, Schmerzen, Verfärbung der Haut oder sonstigen Besonderheiten unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden sollte. Eine Gipskontrolle hat am Folgetag zu erfolgen. Der Gips wird meist an der Hüfte für vier Wochen belassen, dann erfolgt eine Kontrolle klinisch und ggf. durch Ultraschall oder Röntgen. Die Abduktionsgipse werden im Regelfall meist für vier bis acht Wochen und selten länger als zwölf Wochen angelegt.

Autor

Johannes Mortier

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