Hallux varus
Die häufigste Ursache des Hallux varus ist die chirurgische Überkorrektur eines Hallux valgus. Durch übermäßige Weichteilkorrektur, die Entfernung des lateralen Sesambeins oder die übermäßige Resektion der Pseudoexostose kann es zur Ausbildung eines Hallux varus kommen. Selten kann die Großzehenfehlstellung in Rahmen entzündlicher Gelenkerkrankungen (z. B. rheumatoide Arthritis), posttraumatisch oder als angeborene Deformität vorkommen.
Die Patienten beklagen Druckschmerzen an der Großzehe, die durch die Achsenabweichung der Großzehe und einer relativen Verbreiterung des Vorfußes im Schuh auftreten. Bewegungsabhängige Schmerzen im Großzehengrundgelenk sind häufig.
Die Untersuchung umfasst die Bestimmung der medialen Seitabweichung der Großzehe in Grad, die manuelle Redressierbarkeit des Hallux varus und die Überprüfung der Beweglichkeit im Großzehengrundgelenk. Röntgenologisch wird der belastete Vorfuß in zwei Ebenen beurteilt. Hier lassen sich der Zustand des Großzehengrundgelenks, das Ausmaß der Großzehenfehlstellung und die Lage des Sesambeins zum Mittelfußkopf beurteilen.
Dislozierte Frakturen der Grundphalanx.
Varische Fehlstellung der Großzehe unter 10° sind in aller Regel nicht therapiebedürftig. Größere redressierbare Fehlstellungen können durch geeignetes Schuhwerk mit einem vergleichsweise engen Vorfußbereich ausgeglichen werden. Größere Deformitäten können über sechs Monate konservativ durch Bandagen und Lagerungsschienen konservativ behandelt werden, wobei die Erfolgsaussichten relativ gering einzuschätzen sind, so dass der operative Eingriff bei entsprechender Beschwerdesymptomatik indiziert ist.
Redressierende Verbände und Schienen.
Die konservative Therapie besteht in einer manualtherapeutischen Behandlung zur Dehnung der medialseitigen Weichteile unter gleichzeitiger Traktionsbehandlung. Anschließend müssen redressierende Verbände oder Schienen angelegt werden.
Die operativen Therapiemaßnahmen bestehen in einer Verlängerung der medialen und einer Raffung der lateralen Kapselanteile. Zusätzlich muss oft ein Anteil der langen Großzehenstrecksehne zur lateralen Zügelung der Großzehe auf das Grundglied verlagert werden. In seltenen Fällen ist bei schweren Deformitäten auch die Arthrodese des Großzehengrundgelenks erforderlich.
Eine mehrmonatige konsequente Zügelung der Großzehe ist erforderlich, um den Erfolg der operativen oder konservativen Therapie zu gewährleisten.
Die meisten Hallux-varus-Fehlstellungen, die auf eine Überkorrektur eines Hallux valgus zurückzuführen sind, sind geringen Ausmaßes und deshalb meist nicht therapiebedürftig. Größere Fehlstellungen lassen sich konservativ in aller Regel nicht ausreichend bessern, so dass hier eine operative Therapie indiziert ist.
Die operative Therapie erfordert eine mehrmonatige Redressionsbehandlung der Großzehe, die zumindest einmal monatlich fachärztlich kontrolliert werden sollte.
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