Verletztenrente
Accident pension
Finanzielle Entschädigung eines Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung (siehe Unfallversicherung, gesetzliche).
Liegt nach einem Arbeitsunfall über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus eine Minderung der Erwerbsunfähigkeit um mindstens 20 von Hundert vor, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine Unfallrente. Deren Höhe richtet sich sowohl nach der verbleibenden Minderung der Erwerbsfähigkeit als auch nach dem maßgeblichen Jahresarbeitsverdienst. In der Regel wird diese Rente zunächst zeitlich befristet (drei Jahre) gewährt, um Veränderungen der Erwerbsfähigkeit gerecht zu werden. Anschließend wird gegebenenfalls nach einer erneuten ärztlichen Untersuchung und Beurteilung der Leistungsfähigkeit eine Unfallrente auf unbestimmte Zeit geleistet.
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