Beinverkürzung; Beinverlängerung; Verkürzungsausgleich
Leg length balance
Ausgleich einer relevanten echten oder therapierefraktären funktionellen Beinlängendifferenz durch konservative und/oder operative Maßnahmen.
Erforderlich ab einer Differenz von 0,5–1 cm (Klinik), um irreversible Sekundärschäden, wie z. B. Gelenk- und Wirbelsäulendegenerationen, oder ligamentäre Instabilitäten oder Überlastungen abzuwenden. Bei funktionellen Beinlängendifferenzen vorrangig physiotherapeutische Behandlung der Ursachen (z. B. Muskelkontrakturen, Blockierungen der Lendenwirbelsäule oder der Sakroiliakalgelenke, Skoliosen).
Fortgeschrittene degenerative Veränderungen der Wirbelsäule mit beginnender Fixierung (aufgehobenes Korrekturpotential der Wirbelsäule), nicht behandelte funktionelle Beinlängendifferenzen, Gehunfähigkeit.
Konservative Verfahren:
Überkorrektur vermeiden, eher 0,5 cm weniger ausgleichen (siehe Tabelle 1).
Bis zu 1 cm |
Keileinlage für den Konfektionsschuh |
Bis zu 2 cm |
Kombination von 1-cm-Keileinlage und Absatz-/Sohlenerhöhung |
2–4 cm |
Absatz-/Sohlenerhöhung mit Ballenrolle für den Konfektionsschuh |
4–7 cm |
Absatz-/Sohlenerhöhung mit Ballenrolle, Stiefeletten nötig |
Ab 7 cm |
orthopädisches Schuhwerk mit Innenschuh, Pufferabsatz und Ballenrolle |
Ab 12 cm |
Orthoprothesen (Etagenschuh) mit untergebautem Kunstfuß |
Operative Verfahren, nur bei echter Beinlängendifferenz:
Beim wachsenden Skelett ist Epiphyseodese der Tibia- und Femurepiphysen des längeren Beins Methode der Wahl. Sorgfältige präoperative Planung mit Bestimmung des Skelettalters und Vorausberechnung der Wachstumspotenz der Epiphysen, um eine Überkorrektur zu vermeiden. Günstigstes Alter: präpubertärer Wachstumsschub.
Nach Wachstumsabschluss ab 2–3 cm: Verlängerung des kürzeren Beines. Methode der Wahl: Kallusdistraktion nach Ilisarov mit Fixateur externe. Bei posttraumatischen Defekten Segmenttransport. Nur in Ausnahmefällen Verkürzungsosteotomie des längeren Beins.
Zur Adaptierung des Bewegungsapparats ist eine konsequente Anwendung des Ausgleichs für mindestens vier bis sechs Wochen erforderlich. Bei persistierenden oder zunehmenden Beschwerden gegebenenfalls Verminderung des Ausgleichs und Überprüfung der Indikation.
Bei operativen Verfahren mit Osteosynthese: engmaschige Röntgenkontrollen, Entfernung des Osteosynthesenmaterials bzw. Sistieren der Distraktion bei leichter Überkorrektur.
Email: r.haaker@khwe.de
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Prof. Dr. R. Haaker
CA der Klinik für Orthopädie,
Rheumatologie, Traumatologie
Schwerpunkte: Primär- und Wechselendoprothetik,aller großen Gelenke; Fuß-, Kinder-, Rheumaorthopädie
Sportverletzungen, Wirbelsäulenerkrankungen
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