Degenerative Erkrankung des Handgelenks; Verschleiß des Handgelenks
Degenerative joint disease of the wrist; Arthrosis of the wrist
Degenerativ bedingter Knorpelverschleiß des Handgelenks unterschiedlicher Ätiologie.
Der Gelenkverschleiß des Handgelenks kann idiopathisch, bei Stoffwechselerkrankungen (z. B. Gicht), Systemerkrankungen (z. B. rheumatoide Arthritis), Fehlbildungen des Handgelenks (z. B. Madelung-Deformität), Gelenkentzündungen, knöchernen Verletzungen des Unterarms (z. B. Radiusfraktur) oder der Handwurzel (z. B. Pseudarthrose des Os scaphoideum), bei Durchblutungsstörungen einzelner Handwurzelknochen (z. B. Morbus Kienböck) mit nachfolgender knöcherner Inkongruenz des Handgelenks, infolge Gelenkinstabilitäten (z. B. komplexe Instabilität der proximalen Handwurzel nach Verletzung des Ligamentum scapholunatum) oder Läsionen des ulnokarpalen Komplexes (z. B. Verletzung des Discus articularis) auftreten.
Die bei einer Arthrose des Handgelenks beklagten Beschwerden reichen von relativer Beschwerdearmut bis zu belastungsabhängigen oder auch in Ruhe angegebenen Schmerzen. Der Verlauf der Beschwerden ist wechselnd. Die Beweglichkeit und Belastbarkeit des Handgelenks werden als eingeschränkt angegeben.
Bei einer so genannten aktivierten Arthrose mit Proliferation der Synovialis kann das Handgelenk überwärmt und durch eine diffuse Weichteilschwellung gekennzeichnet sein. Es kann in Abhängigkeit von der Ätiologie (z. B. Morbus Kienböck) eine isolierte oder mehr diffuse Druckschmerzhaftigkeit über dem Handgelenk vorliegen. Die Beweglichkeit kann in unterschiedlichem Ausmaß für die Palmarflexion und Dorsalextension sowie die Radial- und Ulnarduktion eingeschränkt sein. Die Kraftentwicklung ist oft schmerzbedingt im Seitenvergleich eingeschränkt.
Röntgenologisch kann die Arthrose des Handgelenks an der Gelenkspaltverschmälerung, der Ausbildung einer subchondralen Sklerose oder der Ausbildung von gelenknahen zystischen Destruktionen erkannt werden. Weiterhin erlaubt das Röntgenbild ätiologische Abgrenzungen.
Während das klinische Erscheinungsbild der Handgelenkarthrose meist charakteristisch ist, kann durch den Einsatz bildgebender Verfahren eine weitergehende differentialdiagnostische Abklärung der unterschiedlichen Ursachen möglich sein.
Je nach Ausmaß der degenerativen Handgelenkerkrankung können konservative (physikalische Therapie, Bandage, Injektionen, Medikamente) oder operative Maßnahmen (Synovektomie, Arthrodese, Endoprothese) indiziert sein.
Die konservativen Maßnahmen bestehen im akuten Stadium in der vorübergehenden Immobilisation des Handgelenks in einer Orthese oder Bandage, geeigneten physikalischen Behandlungsmaßnahmen (z. B. Iontophorese), systemischen und/oder lokalen antiphlogistischen Maßnahmen, intraartikulären Injektionen von Kortikoidpräparaten oder therapeutischen Lokalanästhesien des N. interosseus posterior. Nach Abklingen der akuten Phase können physiotherapeutische Maßnahmen mit dem Ziel der Erhaltung des Bewegungsausmaßes (z. B. Traktionsmobilisation) durchgeführt werden.
Systemische und/oder lokale antiphlogistische Maßnahmen, intraartikuläre Injektionen mit Kortikoidpräparaten oder Hyaluronsäurederivaten.
Die operativen Therapiemaßnahmen richten sich nach dem Stadium der Arthrose, der Ätiologie, der Funktionsbehinderung und der beklagten Beschwerden. Steht die entzündliche Komponente der Synovitis im Vordergrund, kann im Frühstadium arthroskopisch eine Synovektomie durchgeführt werden. Die Denervation des Handgelenks ist hingegen zunehmend verlassen worden. Fortgeschrittene degenerative Veränderungen erfordern eine Versteifung des Handgelenks (Arthrodese), in Einzelfällen auch einen endoprothetischen Ersatz (Alloarthroplastik des Handgelenks) oder eine Resektionsarthroplastik der proximalen Handwurzelreihe.
Eine Dauertherapie der Handgelenkarthrose ist erforderlich, wenn keine operativen Maßnahmen erwünscht oder möglich sind. In diesem Fall muss eine entsprechende Beschwerdelinderung durch die genannten konservativen Behandlungsmöglichkeiten herbeigeführt werden.
Die Handgelenkarthrose lässt sich im Frühstadium durch entsprechende konservative Behandlungsmöglichkeiten über einen längeren Zeitraum therapieren. Ist durch diese Maßnahmen jedoch keine ausreichende Beschwerdelinderung zu erzielen, kann durch die Arthrodese eine schmerzfreie Belastbarkeit des Handgelenks erreicht werden.
Die postoperative Nachbehandlung richtet sich nach dem durchgeführten Eingriff. Nach einer Arthrodese des Handgelenks ist mit einer mehrwöchigen Immobilisation und einer anschließenden Physiotherapie zu rechnen. Nach Abschluss der Rehabilitationsphase ist keine weitere Nachsorge erforderlich.
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