Hallux rigidus; Hallux malleus; Hallux limitus; Hallux flexus
Hallux rigidus
Degenerative Erkrankung des Großzehengrundgelenks mit Ausbildung einer schmerzhaften Bewegungseinschränkung und einem Verlust der Abrollfähigkeit des Fußes.
Ätiologisch werden neben einer flachen Konfiguration des ersten Mittelfußkopfs repetitive Traumen, eine Elevation oder Überlänge des ersten Mittelfußstrahls angenommen. Es kommt zur Ausbildung eines Knorpelschadens im dorsalen Drittel des Mittelfußkopfs und zur Ausbildung dorsaler Osteophyten. Der bevorzugte Befall der dorsalen Gelenkabschnitte ist damit zu erklären, dass die Gelenkkinematik einer Gleitbewegung gleicht, die aufgrund der plantar liegenden Bewegungsachse dorsal eine Kompression der Gelenkpartner und damit eine mechanische Mehrbelastung bewirkt.
Es kommt zur Ausbildung einer schmerzhaft eingeschränkten Dorsalextension im Großzehengrundgelenk, so dass ein Abrollen des Fußes erschwert wird. Die dorsalen Osteophyten am ersten Mittelfußkopf können zu lokalen Druckbeschwerden in geschlossenem Schuhwerk führen.
Die Kontur des Großzehengrundgelenks ist vergrößert und vor allem dorsal aufgetrieben. Über den dorsalen Osteophyten am Mittelfußkopf können Bursitiden auftreten. Die aktive und passive Beweglichkeit im Großzehengrundgelenk ist vor allem für die Dorsalextension eingeschränkt. Die Streckbarkeit im Großzehenendgelenk kann kompensatorisch erhöht sein. Röntgenaufnahmen des Vorfußes bestätigen im Frühstadium die Gelenkspaltverschmälerung, die im Frühstadium dorsal betont, später konzentrisch sein kann. Zusätzlich können sich dorsal und medial ausladende Osteophyten abbilden.
In Abhängigkeit vom Stadium der Erkrankung und dem körperlichen Anspruch des betroffenen Patienten sind konservative oder operative Maßnahmen indiziert.
Hochlagerung der betreffenden Extremität, Ruhigstellung, Kühlung, Antiphlogistika, intraartikuläre Injektionen (Lokalanästhetikum oder Kortikoid).
Die konservative Therapie beim Hallux rigidus besteht in einer Entlastung des Gelenks. Dies kann durch Anpassung einer Ballenrolle bei gleichzeitiger Sohlenversteifung geschehen. Durch die konvexe Gestaltung der Schuhsohle in Höhe der Zehengrundgelenke erfolgt das Abrollen über den Schuh, während der erforderliche Bewegungsumfang in den Zehengelenken eingeschränkt wird.
In der akuten Phase der Arthrose des Großzehengrundgelenks können Antiphlogistika oder intraartikuläre Injektionen (Lokalanästhetikum oder Kortikoid) zu einer vorübergehenden Besserung der Beschwerdesymptomatik führen.
Die Möglichkeiten einer operativen Therapie orientieren sich am Stadium der Erkrankung und den körperlichen Ansprüchen des Patienten. Im Frühstadium mit einem bevorzugten Befall der dorsalen Gelenkabschnitte kann eine Cheilektomie (Entfernung der dorsalen Anteile des Mittelfußkopfs) in Kombination mit einer dorsal extendierenden Osteotomie der Grundphalanx (Kessel-Bonney-Operation) zur Beschwerdereduktion und Verbesserung der Beweglichkeit führen. Im Spätstadium ist die Arthrodese des Großzehengrundgelenks die Methode der Wahl. In seltenen Fällen kann eine Resektionsarthroplastik oder eine Endoprothese indiziert sein.
Die Schuhzurichtung ist als Dauertherapie bei konservativer Behandlung der Arthrose des Großzehengrundgelenks zu verstehen. Eine gleichartige Versorgung ist auch nach einer Arthrodese des Gelenks erforderlich.
Bei geringem körperlichen Anspruch und der Akzeptanz einer Schuhzurichtung kann die konservative Therapie das Geh- und Stehvermögen deutlich erleichtern. Eine Arthrodese des Großzehengrundgelenks führt meist zur Beschwerdefreiheit, wobei einer kompensatorischen Mehrbelastung des Großzehenendgelenks Rechnung zu tragen ist. Eine Endoprothese bleibt Ausnahmeindikationen vorbehalten, da das zu erwartende Bewegungsausmaß aufgrund der degenerativen Veränderungen der Sesambeine und der Kapselfibrose oft nicht den Erwartungen gerecht wird. Die Resektionsarthroplastik kann bei geringem körperlichen Anspruch und älteren Patienten (> 70 Jahre) zu einer Verbesserung der Beweglichkeit und Schmerzreduktion führen.
Die operativen Maßnahmen erfordern bis zum Abschluss der knöchernen Heilung eine regelmäßige fachärztliche Kontrolle. Die Endoprothesen sollten standardisiert einmal jährlich kontrolliert werden.
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