Handgelenkverrenkung
Distorsion of the wrist; Sprain of the wrist
Gewalteinwirkung auf das Handgelenk, die zu einer Überdehnung und gegebenenfalls auch Läsion des Kapsel-Band-Apparats führt.
Eine Gewalteinwirkung auf das Handgelenk (z. B. bei einem Sturz) führt zu einer passiven Auslenkung des Gelenks und damit auch zu einer Dehnung des betreffenden Kapsel-Band-Apparats. Je nach Schwere der Gewalteinwirkung kann es zu einer strukturellen Läsion der Kapsel-Band-Anteile kommen.
Die Patienten klagen über sofort auftretende Schmerzen im Handgelenk und einer schmerzhaften Einschränkung der Beweglichkeit und der Kraftentwicklung.
Posttraumatisch kann eine diffuse Schwellung des Handgelenks mit Druckschmerzhaftigkeit über dem Gelenkspalt vorliegen. Die aktive und passive Beweglichkeit im Handgelenk können schmerzhaft eingeschränkt sein. Röntgenologisch muss eine knöcherne Verletzung ausgeschlossen werden.
Rupturen radiokarpaler oder interkarpaler Bandverbindungen können meist posttraumatisch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Radiokarpale oder interkarpale Bandruptur, handgelenknahe Fraktur; Verletzungen des Discus articularis, perilunäre Luxation.
Nach klinischem und röntgenologischem Ausschluss einer Fraktur oder Luxation sollte eine vorübergehende Immobilisation des Handgelenks durchgeführt werden, die im Bedarfsfall eine weiterführende Diagnostik nach zehn oder vierzehn Tagen erlaubt.
Immobilisation des Handgelenks in einer dorsalen Gipsschiene, systemische Gabe von Antiphlogistika.
Die konservativen Maßnahmen bestehen im akuten Stadium in der vorübergehenden Immobilisation des Handgelenks in einer dorsalen Gipsschiene. Parallel dazu kann eine Kälteapplikation sowie das Auftragen lokal antiphlogistisch wirkender Salben sinnvoll sein.
Systemische und/oder lokale antiphlogistische Maßnahmen.
Die Handgelenkdistorsion heilt in der Regel innerhalb von sechs Wochen folgenlos aus.
Nach Abschluss der Immobilisationsphase von ca. zwei Wochen wird anhand des klinischen Befunds entschieden, ob eine weitere Diagnostik erforderlich ist. Diese kann aus einer nochmaligen Röntgendiagnostik, einer Magnetresonanztomographie bzw. einer Computertomographie oder einer Knochenszintigraphie bestehen.
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