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Antikoagulantientherapie

Synonyme

Antikoagulation; Gerinnungshemmung

Englischer Begriff

Anticoagulation

Definition

Hemmung der Blutgerinnung zur Verhinderung von Thrombosen und Thromboembolien. Drei wesentliche Substanzgruppen sind im orthopädischen Alltag relevant: die vom körpereigenen Stoff Heparin abgeleiteten Heparinoide, die Cumarinderivate und die Thrombozytenaggregationshemmer wie die Azetylsalizylsäure.

Indikation

Chirurgische Eingriffe gehen mit dem Risiko der Bildung von Thromben im venösen System vor allem der unteren Extremitäten einher. Insbesondere orthopädische Eingriffe führen aufgrund der Ausschwemmung thrombogener Substanzen aus dem Knochenmark in besonders vielen Fällen zur Bildung von Thrombosen, weshalb bei sehr vielen Operationen in der Orthopädie eine wirksame Thromboseprophylaxe erforderlich ist. Dies gilt für alle Endoprotheseneingriffe an den unteren Extremitäten und andere größere Eingriffe wie Wirbelsäulenoperationen oder Umstellungsosteotomien. Auch Operationen, bei denen in der Nachbehandlung die Entlastung eines Beins erforderlich ist, erfordern eine Thromboseprophylaxe ebenso wie auch konservative Behandlungen, die eine Entlastung erforderlich machen. In der Nachbehandlung manifester Thrombosen und thromboembolischer Ereignisse kann eine langfristige und manchmal sogar lebenslange Antikoagulantientherapie notwendig sein.

Kontraindikation

Das Risiko der vermehrten Blutungsneigung ist das Hauptproblem der Antikoagulantientherapie. Bestimmte Antikoagulantien müssen vor Operationen abgesetzt werden, um lebensbedrohliche Blutungen zu vermeiden. Im klinischen Alltag bedeutet dies, dass Cumarinderivate wie das Marcumar und Thrombozytenaggregationshemmer wie die Azetylsalizylsäure rechtzeitig abgesetzt und in aller Regel durch die Gabe niedermolekularer Heparine ersetzt werden müssen. Kontraindikationen für eine Antikoagulantientherapie sind u. a. zerebrale oder spinale Blutungen, Schwangerschaft, Ulzera des Magen-Darm-Trakts und Allergien gegen bestimmte Antikoagulantien.

Durchführung

Die Durchführung der Antikoagulantientherapie ist je nach verwendeter Substanzklasse und Indikation unterschiedlich. Bei der Thromboseprophylaxe mit niedermolekularen Heparinen (z. B. Fraxiparin) wird in der Regel bereits präoperativ eine niedrige Dosis subkutan injiziert. Diese Behandlung wird dann postoperativ mindestens zwei Wochen und längstens bis zum Erreichen der Vollbelastung weitergegeben. Bei manchen Präparaten ist die Dosierung vom Körpergewicht des Patienten abhängig, bei bestimmten Präparaten und dem Fehlen von zusätzlichen Risikofaktoren ist aber auch die Gabe einer gewichtsunabhängigen Standarddosis möglich. Bei der Behandlung manifester Thrombosen mit niedermolekularen Heparinen richtet sich die Dosierung in der Regel nach dem Körpergewicht des Patienten. Ein Monitoring der Therapie kann bei unfraktioniertem Heparin durch die Bestimmung der aP-Zeit erfolgen, bei der Behandlung mit niedermolekularen Heparinen kann ein Monitoring durch die Bestimmung der anti-Faktor-Xa-Aktivität durchgeführt werden. Je nach Ausdehnung einer Thrombose und bei dem Vorkommen von Lungenembolien kann die weitere Behandlung mit Cumarinderivaten notwendig sein. Die Behandlung wird dann überlappend durchgeführt, d. h. die mit niedermolekularen Heparinen begonnene Therapie wird so lange fortgeführt, bis die erwünschte Wirkung des Cumarinderivats, ablesbar am Ansteigen des INR-Werts, eingetreten ist. Eine Antikoagulantientherapie mit Cumarinderivaten ist über das oben beschriebene Auftreten von ausgedehnten Thrombosen und Lungenembolien hinaus üblich bei kardialen Erkrankungen wie dem Vorhofflimmernn und zur Sekundärprophylaxe nach thromboembolisch bedingten zerebralen Insulten. Die Antikoagulantientherapie mit Thrombozytenaggregationshemmern ist ebenfalls bei kardialen Erkrankungen und bei Thrombozytosen zur Primär- oder Sekundärprophylaxe vor allem arterieller Thromben üblich.

Einzelheiten zu den verschiedenen Antikoagulantientherapien sind unter den jeweiligen Substanzklassen aufgeführt.

Autor

Nils Hailer

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