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Lähmungsapparate

Synonyme

Paralyseapparate; Lähmungsorthesen

Definition

Lähmungsorthesen sind funktionsergänzende und auch funktionsunterstützende bewegungsbeeinflussende Orthesen für mehrgelenkige Gliedmaßenbereiche. Sie dienen dem Ersatz verloren gegangener Körperfunktionen.

Indikation

Alle Arten von Lähmungen, angefangen von peripheren Nervenläsionen über zentrale und spastische Paresen bis hin zur Quadriplegie.

Kontraindikation

Wenn die Restfunktionen durch die Orthesenversorgung behindert werden.

Durchführung

Lähmungsorthesen können heute in die Bereiche Funktionsergänzung, Funktionsunterstützung und Bewegungsbeeinflussung unterschieden werden. Lähmungsorthesen werden möglichst so angefertigt, dass sie ein geringstmögliches Eigengewicht bei höchstmöglicher statischer und funktioneller Stabilisierung zeigen. Restfunktionen dürfen nicht beeinträchtigt werden. An den unteren Extremitäten werden die Orthesen in der Regel als Schienen-Schellen-Apparat oft kombiniert mit Hülsenteilen gearbeitet. Die Sicherheit im Stand wird dabei durch eine dosierte Rückverlagerung des mechanischen Kniegelenks und hier durch ein streckendes Element im Knie miterreicht. Teilweise kann nicht auf Feststellkniegelenke verzichtet werden. Bei umfangreichen Lähmungen im Becken-Bein-Bereich und bei Beugekontrakturen der Hüfte oder viel wirksam tätiger Hüftmuskulatur müssen zur Becken-Bein-Stabilisierung größere Apparate mit Streckhilfen und Gelenksperren sowie auch Beckenringfassungen angewendet werden. Unter die Lähmungsorthesen fallen aber auch Plexuslähmungsorthesen an den oberen Extremitäten sowie im weitesten Sinn auch sämtliche Versorgungen bei Quadriplegikern mit Rollstühlen und entsprechenden Stehhilfen.

Autor

Bernhard Greitemann

FA Orthopädie, Physikalische und rehabilitative Medizin, Chefarzt und Ärztlicher Direktor Klinik Münsterland am Reha-Klinkum Bad Rothenfelde der DRV
Vorsitzender Vereinigung Techn. Orthopädie der DGOU und DGOOC
Vorsitzender Beratungsausschuss der DGOOC für das Orthopädieschuhtechnikhandwerk

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