Kalziummangel
Nettoverlust an Kalzium durch gestörte Resorption oder vermehrte Ausscheidung.
Eine gestörte Resorption bzw. eine vermehrte Ausscheidung von Kalzium kommt u. a. bei Vitamin-D-Mangel, bei gastrointestinalen Erkrankungen wie dem Morbus Crohn, bei Niereninsuffizienz, bei Kortisontherapie, bei der Osteoporose und bei osteolytischen Prozessen vor.
Die Bestimmung der Kalziumkonzentration im Blut (unter 2,2 mM gelten als pathologisch), des Dihydroxycholecalciferols, des Parathormons, der alkalischen Phosphatase und des Calcitonins gehören zu den laborchemischen Untersuchungen bei Verdacht auf einen Kalziumverlust. Die Quantifizierung einer im Rahmen des Kalziumverlusts aufgetretenen Osteoporose erfolgt durch die Knochendichtemessung. Weitere Untersuchungen richten sich nach den klinischen Verdachtsmomenten: Beispielsweise kann bei Verdacht auf eine tumorbedingte Osteolyse die Skelettszintigraphie angezeigt sein.
Der Kalziumverlust ist in der Regel nur Symptom eines zugrunde liegenden Prozesses, nach dem gezielt gefahndet werden muss (siehe oben).
Die Therapie des Kalziumverlusts richtet sich nach der Grunderkrankung. Grundsätzlich gilt jedoch die Regel, dass eine Kalziumsubstitution allein oft nicht ausreicht: Bei einem zugrunde liegenden Vitamin-D-Mangel muss dieser ausgeglichen werden. Das im Rahmen der Osteoporose vorkommende Überwiegen der Aktivität der Osteoklasten mit einhergehendem Verlust an Knochensubstanz und Kalzium wird neben der Kalziumsubstitution durch Bisphosphonate behandelt.
Bei Patienten mit Kalziumverlusten sollte als Therapiekontrolle die Knochendichtemessung in regelmäßigen Abständen erfolgen.
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