Engelhardt (Hrsg.)
Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie

Kälteschaden

Synonyme

Erfrierung; Hypothermie

Definition

Durch übermäßige oder lang anhaltende Kälte hervorgerufene thermische Schädigung des gesamten Organismus oder isolierter Körperabschnitte, wie sie bei unsachgemäßer Anwendung der Kryotherapie vorkommen kann.

Beschreibung

Der Kälteschaden kann entweder als Hypothermie den gesamten Organismus oder im Rahmen von Erfrierungen nur isolierte Körperregionen betreffen. Ein Absinken der Körpertemperatur unter 35°C gilt als Unterkühlung, bei 25°C Körperkerntemperatur treten Bewusstlosigkeit und schließlich der Herzstillstand ein. Lokale Erfrierungen treten bei kalten Temperaturen insbesondere an den Akren (Finger und Zehen, Nase, Ohren) oder aber nach unsachgemäß angewendeter lokaler Kryotherapie auf. Wie die Verbrennungen werden Erfrierungen in vier Grade unterteilt, u. z. in Erfrierung 1. Grades: Erythem, 2. Grades: Blasenbildung, 3. Grades: Frostgangrän, 4. Grades: Vereisung. Eine Besonderheit stellen durch Kälte ausgelöste Manifestationen internistischer Erkrankungen dar, wie das Raynaud-Syndrom mit Vasospasmus der Finger und anderer Akren, oder Auslösung hämolytischer Anämien bei Vorhandensein so genannter Kälteagglutinine.

Autor

Nils Hailer