Engelhardt (Hrsg.) Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie |
AU
Incapability of working
Arbeitsunfähig ist, wer infolge einer Erkrankung nicht oder nur mit der Gefahr, seinen Zustand zu verschlechtern, seine bisherige Erwerbstätigkeit verrichten kann.
Arbeitsunfähigkeit ist ein Rechtsbegriff, der nicht nur durch den behandelnden Arzt, der die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, sondern auch durch die Krankenkassen zu beurteilen ist. Unerheblich ist auch, ob die Krankheit noch behandlungsbedürftig ist. Auch bei dauerhaft verbliebenen Krankheitsfolgen ohne Behandlungsbedürftigkeit kann Arbeitsunfähigkeit bestehen.