Engelhardt (Hrsg.) Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie |
Kniegelenkpunktion
Knee puncture
Einführen einer Kanüle in das Kniegelenk zur Entleerung von Flüssigkeit aus dem Gelenkraum.
Die Kniegelenkpunktion wird überwiegend aus zwei Gründen durchgeführt:
Kontraindikationen sind die Einnahme von blutverdünnenden Mitteln (Marcumar) oder schwere Gerinnungsstörungen.
Die Kniegelenkpunktion kann von lateral oder von ventral erfolgen. Grundvoraussetzung ist eine sorgfältige Desinfektion und eine Abdeckung des Punktionsgebiets sowie die Beachtung der Richtlinien zur Gelenkpunktion der Fachgesellschaften.
Am liegenden Patienten wird lateral punktiert, im Recessus suprapatellaris lateralis kranial und dorsal des oberen lateralen Patellapols. Am sitzenden Patienten wird von ventral punktiert, meist anterolateral oder anteromedial im Bereich der Standardarthroskopieportale.
Die Punktionsstelle ist mit einem Pflaster zu schützen. Nach einer Punktion sollte sich der Patient nicht sportlich betätigen und das Kniegelenk eher für vier bis sechs Stunden schonen; ein Kompressionsverband, z. B. mit einem Filzkreuz zur besseren Verteilung des Drucks peripatellar, kann angewickelt werden.