Engelhardt (Hrsg.) Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie |
Dismemberment in accident insurance
Quantitative Einschätzung der Funktionsminderung von Körperteilen und Sinnesorganen nach den Richtlinien der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB).
Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen wird der infolge eines Unfalls eingetretene Invaliditätsgrad durch die quantitative Einschätzung der Funktionsminderung von Körperteilen und Sinnesorganen bestimmt. Grundlage dafür ist ein vertraglich vereinbarter abstrakter Bewertungsmaßstab, der den Grad der Invalidität im Fall des vollständigen Verlusts oder der vollständigen Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen regelt. Dieser Bewertungsmaßstab basiert auf einer Empfehlung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft und kann je nach Versicherung variieren. Liegt infolge eines Unfalls eine teilweise Gebrauchsbehinderung vor, wird die resultierende Funktionsbeeinträchtigung unter Bezug auf eine uneingeschränkte Funktionalität in Bruchteilen bewertet. Hieraus berechnet sich dann die Invaliditätsentschädigung.