Engelhardt (Hrsg.)
Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie

Bewegungsbad

Definition

Im Wasser stattfindende Bewegungstherapie.

Indikation

Schmerzhafte Bewegungseinschränkungen von Gelenken, z. B. Arthrosen; Nachbehandlung nach operativen Eingriffen.

Kontraindikation

Schwere Einschränkungen der Herz- oder Lungenfunktion, infektiöse Hauterkrankungen, offene Wunden oder noch nicht verheilte Operationswunden.

Durchführung

Im Bewegungsbad gibt es neben dem allgemeinen thermischen Reiz der Wassertemperatur die Möglichkeit, definierte Bewegungen unter Einschränkung der normalen Schwerkraft durchzuführen. Der im Wasser auf den eingetauchten Körper wirkende Auftrieb wirkt der Schwerkraft entgegen und ermöglicht so, einzelne Extremitäten oder den ganzen Körper leichter zu bewegen, als dies an Land möglich wäre. Daraus ergibt sich die Indikation des Bewegungsbads bei schmerzhaften Erkrankungen der Gelenke, bei übungs-, aber nicht belastungsstabilen Osteosynthesen oder nach der Implantation von Endoprothesen, die in der frühen postoperativen Phase noch nicht voll belastet werden dürfen. Unter Anleitung kann nun der Patient vorgegebene Bewegungsmuster im Wasser vollziehen. Eine besondere Form des Bewegungsbads ist das Aquajogging, welches ebenfalls auf der im Wasser vorkommenden Reduktion der auf den Körper einwirkenden Kräfte beruht. Das Aquajogging ermöglicht beispielsweise in der Nachbehandlung von Patienten mit Kreuzbandersatzplastiken eine frühe Mobilisierung mit physiologischen Bewegungsabläufen unter Reduktion der auf das Transplantat wirkenden Kräfte.

Autor

Nils Hailer