Engelhardt (Hrsg.) Lexikon Orthopädie und Unfallchirurgie |
Gelenkzwangsstellung
Contracture
Unwillkürliche Dauerverkürzung bestimmter Muskeln bzw. Muskelgruppen als teilweise oder nicht rückbildungsfähiges Geschehen mit dem Effekt einer anhaltenden Gelenkzwangsstellung.
Man unterscheidet muskelbedingte (myogene) von sehnenbedingten (tendogenen) oder ischämischen (durchblutungsbedingten) von neurogenen (lähmungsbedingten) sowie von dermatogenen (hautbedingten) Kontrakturen. Zudem bezeichnet man sie nach dem jeweiligen Gelenk und der Zwangsstellung, z. B. Hüftbeugekontraktur.
Klinische Untersuchung.
Beseitigung der Grunderkrankung, krankengymnastische Therapie, Lagerungsschienen für die Nacht. Die Beweglichkeit ist bei erhaltenen Gelenkstrukturen ohne degenerative Veränderungen auch durch eine ausgedehnte Arthrolyse und bei schweren Gelenkdestruktionen oft nur durch die Implantation eines Gelenkersatzes mit Arthrolyse zu erreichen.
Krankengymnastik, Nachtlagerungsschienen, Motorschienenbehandlung.
Allenfalls myotonolytische Medikamente bei myogenen Kontrakturen.
Je nach Ursache meist offene Arthrolyse mit Verlängerung verkürzter Strukturen, Resektionsarthroplastik oder Implantation eines Gelenkersatzes.
Eine Kontraktur ist eine sehr schwere Funktionsstörung eines Gelenks und geht immer mit Schäden der Gelenkflächen durch die fehlende Bewegung und die unphysiologische Druckübertragung einher. Oberstes Ziel muss es sein, die Entstehung einer Kontraktur nach Verletzungen oder Operationen durch kontinuierliche krankengymnastische Maßnahmen und Eigenübungen zu vermeiden.
Je nach Art der Therapie steht die funktionelle krankengymnastische Therapie unter Betonung der Streckung, gegebenenfalls auch mit Wechsellagerung des Gelenks, im Vordergrund.