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Bewegungsschiene, aktive

Definition

Die aktive Bewegungsschiene dient der aktiven Mobilisierung eines Gelenks durch den Patienten selbst, wobei Stabilisierung und Führung durch die Schiene gewährleistet werden.

Siehe auch Schienenbehandlung.

Indikation

Rehabilitation nach orthopädisch-traumatologischen Gelenkeingriffen (Vermeidung von Knorpelatrophien), Behandlung chronischer Gelenkerkrankungen wie Arthrose und rheumatoide Arthritis, Mobilisierung instabiler Gelenke, in der frühen Mobilisation nach Gelenkinfekten.

Kontraindikation

Entzündliche Hautveränderungen, die durch den Halteapparat der Schiene zusätzlich gereizt werden können, z. B. atopisches Ekzem. Dünne, verletzliche Haut, wie sie nach langwährender Kortisonbehandlung vorkommt.

Durchführung

Die aktive Bewegungsschiene besteht in aller Regel aus Schienen oder Hülsen, welche durch ein Gelenk beweglich miteinander verbunden sind. Nach Anlegen der Schiene kann der Patient nun durch die Schiene geführt den vollen physiologischen Bewegungsumfang oder einen vorgegebenen Teil des Bewegungsumfangs eines Gelenks ausnutzen. Gleichzeitig werden bestehende Instabilitäten durch die Schiene kompensiert. Beispiel hierfür sind aktive Bewegungsschienen für das Knie, wie sie nach komplexen Bandrekonstruktionen und Knorpeloperationen verwendet werden: Nach Anlegen der Schiene kann der Patient aktiv das Knie extendieren und flektieren, und der Operateur kann vorgeben, dass nur bis zu einem gewissen Grad flektiert werden darf. Gleichzeitig wird eine bestehende ligamentäre Instabilität oder die fehlende Primärstabilität eines rekonstruierten Bands durch die Schiene stabilisiert.

Autor

Nils Hailer

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